CHARTERBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen der LAGO-CHARTER.com – im Folgenden „Vercharterer“ genannt – und dem Charterer. Gegenstand des Vertrages ist die Charter (Miete) einer Yacht aus der Flotte des LAGO-CHARTER.com. Es handelt sich nicht um einen Reisevertrag i. S. d. § 651a BGB.
1. Reservierung / Buchung
Der Chartervertrag kommt zustande wenn der Charterer das Angebot vom Vercharterer erhalten hat, diesem schriftlich zugestimmt hat, dem Charterer eine Buchungsbestätigung, zugleich Rechnung zugegangen ist und die Anzahlung (20 % des Charterpreises) bei dem Vercharterer eingegangen ist.
Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung, kommt kein Chartervertrag zustande.
2. Restzahlung
Der vollständige Charterpreis ist 30 Tage vor vereinbarter Übergabe des Bootes fällig, d. h. nach Erhalt der Endrechnung durch den Vercharterer ist diese innerhalb der folgenden 7 Tage zahlbar. Hat der Charterer bis dahin nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält sich der Vercharterer das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Der Vercharterer ist dann nicht zur Übergabe des Bootes verpflichtet.
3. Charterer
Um einen Reservierung / Buchung vornehmen zu können, muss der Charterer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen je nach Zulassung des Bootsmodells mit an Bord zu nehmen (maximal 8 Personen).
4. Stornierung
Nach erfolgter Anzahlung und Buchungsbestätigung wird der Anzahlungsbetrag bei jeder Stornierung fällig. Erfolgt eine Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, dann werden 50 % des Mietbetrages fällig. Erfolgt eine Stornierung weniger als 21 Tage vor Mietbeginn, dann wird der gesamte Mietbetrag fällig.
5. Benutzung
Der Charterer verpflichtet sich, das Boot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.
Auf unseren Booten besteht absolutes Rauchverbot! Der Charterer verpflichtet sich, das Rauchverbot einzuhalten, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Wettfahrten mit ihr durchzuführen. Aus Sicherheitsgründen ist die Benuztung unserer Boote im dunkeln untersagt. Der Charterer wird andere Boote nur im Notfall schleppen und das Boot nur im Notfall schleppen lassen und dies auch nur mit eigener Trosse, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse ist nicht mehr auszulaufen bzw. der nächstgelegene Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.
6. Besondere Annullierungsvereinbarung
Zu den bekannten Konditionen ist in Abhängigkeit vom Charterpreis der Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung, einer Kautionsversicherung und einer Skipper-Haftpflichtversicherung, einer Charterausfallversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Insolvenzversicherung möglich. Dieser Vertrag ist gesondert abzuschließen.
7. Übergabe / Rückgabe
Der Charterer erhält bei Übergabe des Bootes Unterlagen, in denen er über die anzuwendenden Sicherheitsbestimmungen und die geltenden gesetzlichen Regelungen für die Binnenschifffahrt informiert wird. Alle auf diesem Weg vermittelten Bestimmungen und Regeln sind durch den Charterer sorgfältig zu beachten. Die Zeiten der Bootsübergaben / Übernahmen werden zwischen Vercharterer und Charterer abgestimmt.
8. Verfügbarkeit der Boote
Wenn der Vercharterer dem Charterer das von ihm gemietete Boot oder ein gleichwertiges Ersatz-Boot (Bowrider und Daycruiser sind gleichgestellt) aus einem von ihm nicht verschuldeten Grund nicht zum Übergabezeitpunkt zur Verfügung stellen kann, so erstattet der Vercharterer dem Charterer den vollen Charterpreis. Der Charterer kann darüber hinaus keine weiteren Ansprüche erheben.
9. Kaution
Vor der Yachtübergabe hat der Charterer eine rückzahlbare Kaution (die Höhe richtet sich nach dem gecharterten Boot, Details finden Sie auf unserer Internetseite „Preise“) beim Vercharterer zu hinterlegen. Diese erhält der Charterer komplett zurück, wenn er das Boot und seine Ausstattung unbeschädigt und vollständig zurückgibt.
Die Kaution kann bei Rückgabe der Yacht verrechnet werden mit
- Betriebskosten
- Freischleppgebühr (wird z. B. erhoben, wenn Sie mit dem Boot auf Grund laufen)
10. Betriebskosten
Die Kosten für den Kraftstoff trägt der Charterer. Die nächstgelegene Tankstelle finden Sie ganz in der Nähe unseres Standortes. Sollten Sie unser Angebot „Überbringen des Bootes zum Standort des Charterers“ nutzen, sind die anfallenden Benzinkosten zusätzlich zur vereinbarten Gebühr zu entrichten.
11. Haftung
Der Charterer wird haftbar gemacht für durch ihn verursachte Schäden an dem Boot oder deren Ausstattung, sowie für den Verlust von Ausstattung während der Mietzeit, sowie für aus den Schäden resultierende Ausfallzeiten, jedoch maximal für 7 Tage.
12. Versicherung
Der Vercharterer übernimmt die Versicherung des Bootes (Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 €) und die Haftung des Charterers als Kapitän gegenüber Dritten. Die Selbstbeteiligung greift nur, wenn ein Schaden durch den Charterer und deren Crew verursacht wurde. Bei Schäden die durch Dritte verursacht wurden, unabhängig davon, ob der Verursacher zu ermitteln ist oder nicht, fällt keine Selbstbeteiligung an. Diese Versicherung deckt nicht die persönlichen Güter des Charterers und haftet nicht im Fall des Verlustes oder der Beschädigung dieser Güter auf dem Boot oder dem Gelände des Vercharterers, außer wenn die Umstände durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vercharterers herbeigeführt wurden.
13. Eignung des Charterers
Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Übergabe des Bootes zu verweigern bzw. das Boot in seinen Besitz zurückzunehmen, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht befähigt ist, Verantwortung dafür zu tragen. In diesem Fall erstattet der Vercharterer den bezahlten Charterpreis bzw. den nicht in Anspruch genommenen Teilbetrag zurück. Eine darüber hinaus gehende Haftung des Vercharterers wird ausgeschlossen. Der Charterer trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Crew.
14. Höhere Gewalt
Der Vercharterer übernimmt keine Haftung und keine Rückerstattung des Charterpreises im Falle einer Unterbrechung der Fahrt z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen, Überschwemmungen, Regen oder Gewitter, Trockenheit oder jegliche andere, die durch nicht in der Macht des Vercharterers stehenden Gründe verursacht wird.
15. Haustiere (nur nach vorheriger Absprache)
Haustiere sind an Bord nur nach Zustimmung des Vercharterers erlaubt. Diese Vereinbarung muss im Chartervertrag gesondert festgelegt werden. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier ständig beaufsichtigt wird und nur auf dem Boden der Yacht in einem Korb oder auf einer Decke seinen Ruheplatz hat. Der Vercharterer erhebt eine Extra-Reinigungsgebühr von € 20,-.
16. Beschreibungen
Die Pläne und Beschreibungen des Bootes im Prospekt/Internet verstehen sich als Muster. Unterschiede zwischen den Yachten sind möglich.
17. Navigation und Navigationsgrenzen
Die Boote können nur in Gebieten navigieren, die in der vom Vercharterer an den Charterer übergebenen Dokumentation dargestellt sind. Bei Nichtbeachtung kann der Vercharterer die Yacht in seinen Besitz zurücknehmen. In diesem Fall trägt der Charterer alle daraus resultierenden Kosten ohne Begrenzung auf die Höhe der von ihm hinterlegten Kaution.
18. Unfälle und Materialverlust
Der Charterer hat dem Vercharterer sofort jeden ihm, dem Boot oder einem Dritten entstandenen oder zugefügten Schaden mitzuteilen. Er verpflichtet sich weiterhin, die Unfallerklärung (im Bordbuch) auszufüllen und die Erläuterung betroffener Dritter darin aufzunehmen. Der Charterer wird ohne Zustimmung des Vercharterers keine Schäden, die seinem Bootes entstanden sind, reparieren, noch Pannen beheben. Der Charterer hat alle Schäden am Boot, jeden Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung und jede Beschädigung bei der Rückgabe des Bootes dem Vercharterer bekannt zu geben. Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters sind nicht ausgeschlossen. Wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende versteckte Mängel verschwiegen wurden, kann der Charterer auch nachträglich dafür haftbar gemacht werden.
19. Pannendienst
Der Vercharterer unterhält an allen Tagen zu normalen Arbeitszeiten einen Pannendienst. Bei technischen oder navigatorischen Problemen hat der Charterer unverzüglich den Vercharterer zu kontaktieren, damit eine Reparatur oder sonstige Hilfe erfolgen kann. In Folge eines Auflaufens, einer Havarie oder eines Versagens des Bootes können keine Ansprüche auf Entschädigung an den Vercharterer gestellt werden. Wenn ein derartiger Schaden durch die Nachlässigkeit des Charterers entstanden ist, hat der Vercharterer das Recht, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung vom Charterer einzufordern.
20. Rückgabe
Das Boot muss dem Vercharterer am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Bei Nichteinhaltung dieses Termins berechnet der Vercharterer dem Charterer € 30,- pro angefangene Stunde.
21. Beanstandung / Ausschluss
Beanstandungen jeglicher Art hat der Charterer dem Vercharterer unmittelbar nach bekannt werden zur Kenntnis zu geben, damit die Vercharterer schnell Abhilfe schaffen kann. Beanstandungen nach Rückgabe des Bootes an den Vercharterer sind gegenstandslos.
22. Gerichtsstand
Der Charterer kann den Vercharterer nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen des Vercharterers gegen den Charterer ist der Wohnsitz des Vercharterers maßgebend. Für alle Klagen aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
23. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die der Vercharterer zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vor Missbrauch geschützt. Die Weitergabe dieser Daten durch den Vercharterer erfolgt nicht.
Essen, 1. Januar 2016